Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

 

Unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Montagen erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

 

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, daß wir diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet haben.

Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Eine Bestellung ist für uns verbindlich, wenn sie innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Auftragseingang von uns schriftlich bestätigt wurde.

Wird die Lieferung und Leistung auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert oder nicht ausgeführt, sind wir berechtigt, dadurch entstandene Aufwendungen als Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen und entstandene Kosten, wie z.B. Lagergeld, in angemessener Höhe zu berechnen.

An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Kunde darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.

 

§ 3 Versand, Lieferung und Montage

 

Liefertermine oder Fristen richten sich nach der Auftragsbestätigung und sind unverbindliche Angaben, es sei denn diese wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Wird eine verbindlich zugesagte Lieferzeit aus Gründen nicht eingehalten, die der Kunde zu vertreten hat, z.B. unvollständige oder nicht rechtzeitige Erfüllung seiner Vertragspflichten, ist die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen uns ausgeschlossen.

 

a) Bei Lieferung ohne Aufstellung und Montage gilt die Frist als eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vereinbarten Frist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Verzögert sich die Ablieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so gilt die Frist als eingehalten, wenn die Versandbereitschaft innerhalb der Frist gemeldet wurde.

 

b) Bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage gilt die Frist als eingehalten, sobald diese innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist.Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, kann der Kunde die Zahlung von Schadensersatz statt der Leistung nur verlangen, wenn er uns eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung gesetzt hat und diese Nachfrist erfolglos verstrichen ist.

 

Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, bleibt uns die Wahl der Versandart vorbehalten. Entweder erfolgt die Lieferung durch LKW an die Verwendungsstelle, ohne Abladen, soweit diese auf fest befahrbarer Straße zu erreichen ist, oder durch die Bahn, an den von uns angegebenen Bestimmungsbahnhof. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden. Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Bei Lieferung mit Aufstellung und Montage geht die Gefahr auf den Kunden mit dem Zeitpunkt der Abnahme über.

Eine etwa erforderliche Spezialverpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

Frachtkosten werden gemäß unserer jeweilig gültigen Frachtpreisliste berechnet.

Selbstmontage: Wird eine Selbstmontage vom Kunden durchgeführt, so stellen wir kostenlos Bauzeichnungen zur Verfügung. Technische Angaben und Beschreibungen des Liefergegenstandes sind unverbindlich. Wir behalten uns Konstruktionsänderungen vor, soweit sie für den Monteur zumutbar sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und die ausschließlichen Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen, oder wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, unverzüglich zurückzugeben.

Montage durch uns: Eine Montage durch uns wird grundsätzlich nur durch autorisierte Fachfirmen durchgeführt. Der Kunde muß dafür sorgen, daß die Benutzung der montierten Teile und das Betreten der Montagefläche durch Dritte vor Abnahme durch ihn ausgeschlossen sind. Anweisungen an unser Montagepersonal sind unzulässig. Unser Montagepersonal ist nicht berechtigt, für uns verbindliche Erklärungen abzugeben. Treten bei der Montage durch den Kunden verursachten Kosten durch Wartezeiten oder sonstige Mehrkosten auf, sind wir berechtigt, dem Kunden diese Kosten nach den jeweils gültigen Mehrkostensätzen gesondert in Rechnung zu stellen.

 

§ 4 Preise

 

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich die Preise auch bei Lieferung ins Ausland ausschließlich in Euro und gelten „ab Werk“ exklusive Verpackung und exklusive inländischer Umsatzsteuer.

An die in unseren Angeboten angegebenen Preise halten wir uns jeweils drei Monate gebunden. Eine Verlängerung der Bindungsfrist bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

Wir behalten uns Preiserhöhungen vor, wenn die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluß erfolgt und zwischenzeitlich eine Erhöhung der Herstellungs- und Zulieferkosten eingetreten ist, die bei Vertragsabschluß noch nicht ersichtlich war. Für den Fall, daß die erforderliche Preiserhöhung nicht nur unwesentlich über der zwischenzeitlich eingetretenen Erhöhung der allgemeinen Lebenserhaltungskosten liegt, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen

 

Die Bezahlung unserer Rechnung hat, auch wenn es sich um Teillieferungen handelt, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu erfolgen.  Wir behalten uns das Recht vor, mit einzelnen Kunden hiervon abweichende Zahlungsbedingungen zu vereinbaren.

Eventuell einzubehaltende Sicherheiten werden durch Bürgschaften eingelöst. Abweichende Zahlungsbedingungen, Valutierungen oder Zahlungen durch Wechsel bedürfen einer schriftlichen Abmachung.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Es bleibt uns vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen.

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge, einschließlich Verzugszinsen und Kosten, sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.

Erhalten wir nach Vertragsschluss Kenntnis von Tatsachen über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die unseren Anspruch auf die Gegenleistung gefährden, so könnten wir bis zum Zeitpunkt seiner Leistung eine entsprechende Sicherheit verlangen. In einem solchen Falle können wir eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Kunde Zug um Zug gegen die Leistung nach seiner Wahl Zahlung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist sind wir zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.

 

§ 6 Gewährleistung

 

Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, daß dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung bzw. Neuherstellung des Werks berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen bis zur Höhe des Kaufpreises, insbesondere Transport -, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde bei Lieferung ohne Montage nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Bei Lieferung mit Montage ist der Kunde zudem berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendung zu verlangen (Selbstvornahme). Bei geringfügigen Vertragspflichtverletzungen unsererseits, insbesondere bei Mängeln, die den Wert der Sache nur unerheblich mindern, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Ist eine von uns mitgelieferte Montageanleitung fehlerhaft, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Schäden in Folge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, mutwilliger Beschädigung und ungeeigneter Betriebsmittel.

Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen. Die Verjährungserleichterung gilt auch nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses bleibt unberührt.

Es gelten zusätzlich unsere Garantiebedingungen.

 

§ 7 Allgemeine Haftungsbeschränkungen

 

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt haben; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden.

Für Schäden, die durch Weisungen des Kunden entstehen, haften wir nicht.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

 

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Falls Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben worden sind, gilt erst die Einlösung als Tilgung.

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltswaren entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesen Fällen können wir verlangen, daß der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muß der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inkl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, daß der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

Der Kunde tritt uns auch die Forderung zur Sicherheit unserer Forderung gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechen.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändung, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

§ 9 Rücktritt

 

Wir werden von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten, wenn dies aus zwingendem Grund geboten erscheint. Ein zwingender Grund ist im Falle von nicht vorhersehbaren, nicht durch zumutbare Aufwendungen überwindbaren Leistungshindernissen gegeben, die nicht von uns zu vertreten sind. Darunter fallen insbesondere höhere Gewalt, Krieg, Streik, Aussperrung, politische Unruhen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen, Rohstoffmangel, vertragswidriges Verhalten des Kunden und dergleichen.

Ein Rücktritt ist für den Kunden innerhalb von 8 Tagen nach Auftragserteilung kostenfrei möglich. Erfolgt die Stornierung nach 8 Tagen ab Auftragserteilung so sind alle bis dahin angefallenen Kosten wie  z.B. Transportkosten, Lagerkosten, angefangene Montagekosten… sowie 70% der Materialkosten bei Kundenspezifischen Produkten und 50% der Materialkosten bei Standardprodukten vom Kunden zu bezahlen. Das Material bleibt trotz Zahlungen der Rücktrittskosten in unserem Eigentum und wir behalten uns den Weiterverkauf an dritte vor.

 

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihnen geschlossenen Verträgen ist unser Firmensitz.

Es gilt das Recht der Republik Österreich; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

Alle vorangegangenen, Verkaufs- und Lieferbedingungen verlieren hierdurch ihre Gültigkeit.

 

Spielort

Zwnl. der Langenwalter Spiel und Sport GmbH

Hofgasse 5

A-4055 Pucking

 

Tel +43 (0)7229 79496-0

Fax +43 (0)7229 79496-44

Stand: 01.07.2015

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Fa. Spielort

ZwNl. der Langenwalter Spiel & Sport GmbH

Hofgasse 5

A - 4055 Pucking

 

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